Honorarvereinbarung
für Heilpraktiker

Heilpraktiker sind in ihrer Preisgestaltung prinzipiell ungebunden.

Seit 1936 gibt es das „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH). Dieses wurde zuletzt 1985 aktualisiert und 2002 in Euro neu aufgelegt.

Es dient als Leitfaden, um angemessene Preise für bestimmte heilpraktische Dienstleistungen zu bestimmen, wobei sowohl Mindest- als auch Höchstbeträge angegeben werden.

Zu den Erstattungsmöglichkeiten:

  • Gesetzliche Krankenkassen decken Heilpraktiker-Kosten leider nicht ab. Aber sie können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
  • Wer gesetzlich versichert ist und eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker hat, sollte die genauen Vertragskonditionen prüfen. Das GebüH gibt vor, welcher Betrag von der Versicherung zurückgezahlt wird, unabhängig von der individuellen Preisgestaltung des Heilpraktikers.
  • Beihilfeversicherte bekommen Heilpraktiker-Kosten meistens erstattet. Bitte klären Sie die Einzelheiten mit Ihrer Beihilfestelle.
  • Privatversicherte sollten ihre Versicherungsunterlagen konsultieren, um herauszufinden, welche Kosten ihre Krankenversicherung übernimmt.

Für Selbstzahler ohne Zusatzversicherung:
Der erste Termin kostet 120 EUR. Dies beinhaltet Erstanamnese, Untersuchung, mögliche Blutabnahme/Trockenbluttest und die Besprechung beim nächsten Termin sowie die Therapieauswahl.
Die Kosten für weitere Termine variieren je nach gewählter Therapie und Behandlungsdauer.

Sie erhalten nach jeder Sitzung eine Rechnung. Sie können sofort bar bezahlen oder innerhalb von 14 Tagen überweisen.

Für weitere Informationen und Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.